Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts war der Eintritt in das Stift Frauen aus hochadligen Häusern vorbehalten. Die Stiftsfrauen führten kein abgeschlossenes klösterliches Leben. Wer ins Stift aufgenommen wurde, legte kein Gelübde ab, sondern entschied sich für eine Gemeinschaft, die sich zu einem religiösen Lebenswandel verpflichtet hatte. Hauptaufgaben waren das tägliche gemeinsame Chorgebet und die regelmäßigen Gebete für die Verstorbenen. Die Frauen konnten das Stift jederzeit wieder verlassen, um zu ihrer Familie zurückzukehren oder zu heiraten.
1563 schloss sich die Stadt der Reformation an und wurde protestantisch, das „Fürstliche Stift Essen“ hingegen blieb katholisch. Als Landesherrin blieb die Äbtissin allerdings oberste Herrin der Stadt.
Zwischen 1646 und 1803 herrschten die Essener Äbtissinnen gleichzeitig über das Frauenstift Thorn in der Nähe von Roermond, wo sie sich häufig aufhielten.
1563 schloss sich die Stadt der Reformation an und wurde protestantisch, das „Fürstliche Stift Essen“ hingegen blieb katholisch. Als Landesherrin blieb die Äbtissin allerdings oberste Herrin der Stadt.
Zwischen 1646 und 1803 herrschten die Essener Äbtissinnen gleichzeitig über das Frauenstift Thorn in der Nähe von Roermond, wo sie sich häufig aufhielten.

